Umsatzsteuer-Erstattung / steuerfreie Lieferung
Lieferungen ins Drittland beziehungsweise an bestimmte Empfängerinnen und Empfänger können nachträglich umsatzsteuerfrei gestellt werden. Bitte weisen Sie unsere Mitarbeitenden in einem unserer Cyberport Stores direkt bei Abholung darauf hin, dass Sie dies nutzen möchten. Sie erhalten das entsprechende Formular zur weiteren Nutzung.
Erstattungen erfolgen nach Antragsstellung über Global Blue S.A.
https://www.globalblue.com/tax-free-shopping/how-to-shop-tax-free
Folgende Personengruppen sind berechtigt, eine Erstattung über Global Blue zu beantragen:
- Drittlandskauf – Privatkundschaft außerhalb der EU
Gültig für Privatkundinnen & -kunden, die die Ware selbst im persönlichen Reisegepäck in das Drittland befördern. - Drittlandskauf – Geschäftskundschaft außerhalb der EU
Gültig für Geschäftskundinnen & -kunden, die die Ware selbst in das Drittland befördern. - Soldatinnen & Soldaten
(Deutsche) Nato-Soldatinnen & -Soldaten im Gemeinschaftsgebiet (EU):
Die Steuerbefreiung kann nicht für Leistungen an einzelne Soldatinnen und Soldaten in Anspruch genommen werden, sondern nur, wenn die Beschaffungsstelle der im übrigen Gemeinschaftsgebiet stationierten Streitkraft den Auftrag gibt und die Rechnung für die Leistung empfängt (4.7.1 Abs. 3 S. 4 UStAE). - Botschafterinnen & Botschafter / EU-Parlament
Gültig für Angehörige deutscher Botschaften beziehungsweise des EU-Parlaments.
Erstattungen erfolgen nicht über Cyberport.
Nachträgliche Rechnungsänderung auf steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
Eine nachträgliche Rechnungsänderung auf eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist aufgrund der seit 1. Januar 2020 geltenden Neuregelung (sogenannte "Quick-Fixes") nur möglich, wenn bei uns innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsausstellung folgende Unterlagen eingehen:
- Antrag auf Änderung
- Nachweis über Vorliegen einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zum Zeitpunkt der Lieferung (Erklärung vom zuständigen Finanzamt)
- Handelsregisterauszug (beziehungsweise Auszug eines entsprechenden Registers des jeweiligen Landes)
- Ausweiskopie einer laut Registerauszug zeichnungsberechtigten Person und von dieser Person rechtskräftig unterzeichnete Gelangensbestätigung
- Mitteilung der Bankverbindung
- Gelangensbestätigung (PDF zum Download, ca. 164 KB)
Sollten Sie uns die Unterlagen nicht vollständig oder zu spät vorlegen, können wir Ihrem Anliegen nicht nachkommen.
Bitte beachten Sie: Für die Bearbeitung wird eine Gebühr in Höhe von 2 Prozent des Nettowarenwertes vom Erstattungsbetrag abgezogen.